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Parcoursregeln

  1. Jeder Schütze haftet persönlich für verursachte Schäden oder Verletzungen. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen hat der Schütze mit seinem sofortigen Verweis zu rechnen bzw. der Entziehung der Schießberechtigung. Jeder Schütze ist für jeden abgeschossenen Pfeil selbst verantwortlich. Vor dem Schuss hat sich der Schütze zu versichern, dass das Schussfeld vor und hinter dem Ziel frei ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ist der Schuss sofort abzubrechen.
  2. Der Bogen darf nur in Zielrichtung gespannt und abgeschossen werden. Vertikalschüsse und extreme Hochschüsse sind strengstens verboten! Das Verwenden von Jagdspitzen, Compounds und Armbrüsten ist ausnahmslos untersagt!
  3. Warten Sie ausreichend lange, bis vor Ihnen befindliche Schützen den Gefahrenbereich verlassen haben. Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot!
  4. Das Schießen ist nur von den Abschusspflöcken aus erlaubt. Ein Fuß sollte den Abschusspflock berühren. Es sind nur 3 Pfeile auf ein Ziel zulässig, sollte der erste Pfeil treffen, so ist kein weiterer Pfeil erlaubt.
  5. Zuerst schießen jene Schützen, die den hinteren (blauen) Pflock als Abschusspflock wählen. Danach schießen die Schützen vom nächsten Pflock. Wartende Personen haben sich hinter (d.h. nicht vor oder neben!) dem Schützen aufzuhalten.
  6. Die Wege sind durch ein rote Pfeile markiert. Das Begehen des Geländes ist nur entlang der Markierungen sicher! Niemals gegen die Parcoursrichtung gehen – Sie könnten in die Schussbahn laufen!
  7. Erwarten sie schwieriges Gelände. Gutes Schuhwerk, vorzugsweise Wanderschuhe, sind empfehlenswert. Für Wegunfälle wird nicht gehaftet.
  8. Während der Pfeilsuche im Gelände ist der Abschusspflock/Ziel mit einem Gegenstand (Bogen, Kleidungsstück usw.) zu markieren, um nachfolgende Schützen zu warnen.
  9. Am Parcours gilt absolutes Rauchverbot! Weiters ist auf Sauberkeit zu achten, Müll kann bei der Vereinshütte entsorgt werden.
  10. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist auf jeden Fall erforderlich.
  11. Das Benützen/Betreten des Parcours in alkoholisiertem Zustand ist untersagt.
  12. Bei Einbruch der Dämmerung ist der Schießbetrieb einzustellen.
  13. Der Parcours darf erst begangen werden, nachdem man sich ordnungsgemäß angemeldet bzw. im Parcoursbuch eingetragen, und den Beitrag bezahlt hat! Durch das Benützen des Parcours erklären Sie sich ausdrücklich mit den Regeln einverstanden und sind für eventuelle Folgen bei Nichtbeachtung verantwortlich.